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Ankommen

Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde ausgestellt und berechtigt zum längeren, nicht nur vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland.

Stand:
Wer in Deutschland ankommen und vor allem bleiben möchte, muss Einiges beachten. (Symbolbild)

Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt und kann aus den folgenden Gründen beantragt werden:

  • Ausbildung
  • zum Zweck des Studiums, Sprachkurs, Schulbesuch
  • Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke
  • Humanitäre, völkerrechtliche oder politische Gründe
  • Familiäre Gründe
  • Suche Ausbildungs- oder Studienplatz
  • Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte

Sie dürfen in Deutschland nur dann arbeiten, wenn dies in Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich vermerkt ist.

Hinweis

Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn:

  • der Ausländer das Land aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlässt.
  • der Ausländer das Land verlässt und nicht innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb der von der Ausländerbehörde festgelegten Frist zurückkehrt.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Getty Images/PeopleImages
  • Stadt Stuttgart/Martin Lorenz
  • Getty Images/enigma images