Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt und kann aus den folgenden Gründen beantragt werden:
- Ausbildung
- zum Zweck des Studiums, Sprachkurs, Schulbesuch
- Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke
- Humanitäre, völkerrechtliche oder politische Gründe
- Familiäre Gründe
- Suche Ausbildungs- oder Studienplatz
- Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
Sie dürfen in Deutschland nur dann arbeiten, wenn dies in Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich vermerkt ist.
Hinweis
Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn:
- der Ausländer das Land aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlässt.
- der Ausländer das Land verlässt und nicht innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb der von der Ausländerbehörde festgelegten Frist zurückkehrt.
