Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie können die Aufenthaltserlaubnis aus folgenden Gründen beantragen:
- Ausbildung (Öffnet in einem neuen Tab)
- zum Zweck des Studiums, Sprachkurs, Schulbesuch (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erwerbstätigkeit (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke (Öffnet in einem neuen Tab)
- Humanitäre, völkerrechtliche oder politische Gründe (Öffnet in einem neuen Tab)
- Familiäre Gründe (Öffnet in einem neuen Tab)
- Suche Ausbildungs- oder Studienplatz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Sie an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Sie erhalten einen elektronischen Aufenthaltstitel, beziehungsweise ein Etikett.
Hinweis: Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn:
- der Ausländer das Land aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlässt.
- der Ausländer das Land verlässt und nicht innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb der von der Ausländerbehörde festgelegten Frist zurückkehrt.
Bitte beachten Sie auch folgende weitere Informationen - insbesondere die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis.