Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie können die Aufenthaltserlaubnis aus folgenden Gründen beantragen:
- Ausbildung
- zum Zweck des Studiums, Sprachkurs, Schulbesuch
- Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke
- Humanitäre, völkerrechtliche oder politische Gründe
- Familiäre Gründe
- Suche Ausbildungs- oder Studienplatz
- Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Sie an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Sie erhalten einen elektronischen Aufenthaltstitel, beziehungsweise ein Etikett.
Hinweis: Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn:
- der Ausländer das Land aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlässt.
- der Ausländer das Land verlässt und nicht innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb der von der Ausländerbehörde festgelegten Frist zurückkehrt.
Bitte beachten Sie auch folgende weitere Informationen - insbesondere die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis.