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Ankommen

Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde ausgestellt und berechtigt zum längeren, nicht nur vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland.

Wer in Deutschland ankommen und vor allem bleiben möchte, muss Einiges beachten. (Symbolbild)

Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie können die Aufenthaltserlaubnis aus folgenden Gründen beantragen:

Hinweis: Sie dürfen in Deutschland nur dann arbeiten, wenn dies in Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich vermerkt ist.


Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Sie an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Sie erhalten einen  elektronischen Aufenthaltstitel, beziehungsweise ein Etikett.

Hinweis: Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn:

  • der Ausländer das Land aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlässt.
  • der Ausländer das Land verlässt und nicht innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb der von der Ausländerbehörde festgelegten Frist zurückkehrt.

Bitte beachten Sie auch folgende weitere Informationen - insbesondere die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis.

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Bildnachweise

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