Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer ihrer Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen möchten, können eine Blaue Karte EU erhalten.
Die Blaue Karte EU wird zunächst nur für maximal vier Jahre ausgestellt. Beträgt Ihr Arbeitsvertrag weniger als vier Jahre, erhalten Sie die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate.
Wenn Sie eine Blaue Karte EU weniger als zwölf Monate besitzen, müssen Sie die Ausländerbehörde über Ihren Arbeitsplatzwechsel informieren. Der Zeitraum von zwölf Monaten beginnt mit Aufnahme der Beschäftigung. In diesem Zeitraum von zwölf Monaten können Beschäftigungszeiten angerechnet werden, die außerhalb der Geltungsdauer der Blauen Karte EU bereits erworben wurden. Die Ausländerbehörde kann den Wechsel des Arbeitsplatzes auch im Nachhinein ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU nicht vorliegen.
Wenn Sie eine Blaue Karte EU länger als zwölf Monate besitzen, benötigen Sie keine Erlaubnis der Ausländerbehörde bei einem Arbeitsplatzwechsel. Sie müssen die Ausländerbehörde auch nicht informieren. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Blaue Karte EU müssen bei jedem Arbeitsplatzwechsel erfüllt sein. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist weiterhin nicht erlaubt.