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Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung berechtigt. Es soll die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte erleichtern und attraktiver machen.

Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer ihrer Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen möchten, können eine Blaue Karte EU erhalten.

Die Blaue Karte EU wird zunächst nur für maximal vier Jahre ausgestellt. Beträgt Ihr Arbeitsvertrag weniger als vier Jahre, erhalten Sie die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate.

Wenn Sie in den ersten zwei Jahren nach Ausstellung der Blauen Karte EU den Arbeitsplatz wechseln wollen, müssen Sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen.

Hinweis: Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU eine qualifizierte Beschäftigung über 33 Monate ausgeübt haben und über einfache Deutschkenntnisse (A1) verfügen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.

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  • Stadt Stuttgart/Martin Lorenz
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