Unbefristeter Aufenthaltstitel
Mit einem Daueraufenthalt-EU können Sie unter erleichterten Bedingungen in EU-Ländern leben, arbeiten oder studieren. Es bietet Ihnen mehr Mobilität innerhalb und außerhalb der EU.
Voraussetzung
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EG setzt folgendes voraus:
- Ihre Identität wurde festgestellt und Sie erfüllen die Passanforderungen.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
- Sie können ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für sich und Ihre Familienangehörigen sorgen (Sie gelten als selbstversorgend, wenn Ihr Einkommen mindestens der Grundsicherung der Sozialhilfe zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung entspricht).
- Es besteht ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
- Sie dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und verfügen über alle dafür erforderlichen Genehmigungen.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Rentenversicherung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie können für sich und die mit Ihnen in einer Familiengruppe lebenden Familienmitglieder eine Unterkunft stellen.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik ( Integrationskurse (Öffnet in einem neuen Tab)).
- Ein Abschiebungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, die der Gewährung eines Daueraufenthaltes in der EG entgegenstehen, liegen nicht vor.
Unterlagen
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger nationaler Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
Anmeldeformular - 1 biometrisches Passfoto
- Nachweise, die Sie selbst erbringen können (Arbeitsvertrag, Arbeits- und Verdienstbescheinigung, mindestens die letzten 3 Lohn-/Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über Ihren Wohnort und einen Mietvertrag
- Ggf. Nachweise über die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderliche Erlaubnis (zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare etc.)
- Nachweis von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1)
- Nachweis über einen Zeitraum von 60 Monaten geleistete Pflicht- oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine vergleichbare Rentenversicherung,
- Erklärung zu Vorstrafen / Sozialleistungen
- Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen gegebenenfalls weitere Anforderungen erfüllt werden. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Hinweis: Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EG erlischt vor allem wenn:
- Der Ausländer sich für einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem er möglicherweise die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben hat,
- Der Ausländer sich für die Dauer von sechs Jahren außerhalb der Bundesrepublik aufhält.