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Erlaubnis Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist gleichzeitig eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ermöglicht Ihnen als Drittstaatsangehöriger eine größere Mobilität.

Stand:

Unbefristeter Aufenthaltstitel

Mit einem Daueraufenthalt-EU können Sie unter erleichterten Bedingungen in EU-Ländern leben, arbeiten oder studieren. Es bietet Ihnen mehr Mobilität innerhalb und außerhalb der EU.

Voraussetzung

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU setzt folgendes voraus:

  • Ihre Identität wurde festgestellt und Sie erfüllen die Passanforderungen.
  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
  • Sie können ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für sich und Ihre Familienangehörigen sorgen (Sie gelten als selbstversorgend, wenn Ihr Einkommen mindestens der Grundsicherung der Sozialhilfe zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung entspricht).
  • Es besteht ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
  • Sie dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und verfügen über alle dafür erforderlichen Genehmigungen.
  • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Rentenversicherung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
  • Sie können für sich und die mit Ihnen in einer Familiengruppe lebenden Familienmitglieder eine Unterkunft stellen.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik (z.B. mit einem abgeschlossenen Orientierungskurs‐Zertifikat „Leben in Deutschland“).
  • Ein Abschiebungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, die der Gewährung eines Daueraufenthaltes in der EU entgegenstehen, liegen nicht vor.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Stuttgart/Thomas Wagner
  • Nito/Getty Images
  • Stadt Stuttgart/Martin Lorenz