Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen will, muss selbstständig für seinen Lebensunterhalt und seine Familienangehörigen sorgen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und darf nicht vorbestraft sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Niederlassungserlaubnis mit kürzerer Befristung erteilt werden, beispielsweise für hochqualifizierte Zuwanderer, Inhaber einer Blauen Karte oder Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen.
Niederlassungserlaubnis (allgemein)
Voraussetzung
Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte
Voraussetzung
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger
Die Kinder und Ehegatten deutscher Staatsangehöriger können eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Dies gilt auch für die Erziehungsberechtigten minderjähriger lediger deutscher Staatsangehöriger.
Voraussetzung
Niederlassungserlaubnis für Kinder über 16 Jahren
Kindern, die eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen haben, kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Voraussetzung
Niederlassungserlaubnis für Selbständige
Voraussetzung
Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen/ mit deutschem Berufsabschluss
Absolventen deutscher Hochschulen (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder gleichgestellte Einrichtungen) oder Absolventen mit deutschem berufsqualifizierendem Abschluss können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.