Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen will, muss selbstständig für seinen Lebensunterhalt und seine Familienangehörigen sorgen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und darf nicht vorbestraft sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Niederlassungserlaubnis mit kürzerer Befristung erteilt werden, beispielsweise für hochqualifizierte Zuwanderer, Inhaber einer Blauen Karte oder Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen.
Niederlassungserlaubnis (allgemein)
Voraussetzung
Allgemeine Bedingungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis:
- Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
- Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Rentenversicherung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt
- Sie dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und verfügen über alle hierfür erforderlichen Genehmigungen
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik (z. B. mit einem abgeschlossenen Orientierungskurs-Zertifikat „Leben in Deutschland“)
- Sie können eine angemessene Unterkunft für sich und Ihre Familienmitglieder bereitstellen
Unterlagen
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger nationaler Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Anmeldeformular
- 1 biometrisches Passfoto
- Nachweise, die Sie selbst erbringen können (Arbeitsvertrag, Arbeits- und Verdienstbescheinigung, mindestens die letzten 3 Lohn-/Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über Ihren Wohnort und einen Mietvertrag
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung,*
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1)*
- Nachweis der über einen Zeitraum von 60 Monaten geleisteten Pflicht- oder freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine vergleichbare Rentenversicherung, *
- Ggf. Nachweise über die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderliche Erlaubnis (zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare etc.)
- Erklärung zu Vorstrafen / Sozialleistungen
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen unter Umständen weitere Anforderungen erfüllt werden. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Hinweis: Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn:
- Der Ausländer das Land aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlässt.
- Der Ausländer das Land verlässt und nicht innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb der von der Ausländerbehörde festgelegten Frist zurückkehrt.
Als Inhaber einer Niederlassungserlaubnis können Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie Deutschland länger als 6 Monate verlassen müssen.
Formular
Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte
Voraussetzung
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind folgende weitere Voraussetzungen erforderlich:
- Sie haben eine Blaue Karte EU.
- Sie haben mindestens 27 Monate* eine Erwerbstätigkeit nach § 18 c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
- Sie haben während dieser Zeit Pflicht- oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt oder hatten Anspruch auf vergleichbare Leistungen.
- Sie dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und verfügen über alle hierfür erforderlichen Genehmigungen.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau A1) sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie können eine angemessene Unterkunft für sich und Ihre Familienangehörigen bereitstellen.
* Bei Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.
Unterlagen
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger nationaler Reisepass und Aufenthaltstitel,
- Antrag auf Niederlassungserlaubnis
- 1 biometrisches Passfoto
- Erklärung zu Vorstrafen / Sozialleistungen
- Nachweise, die Sie selbst erbringen können (Arbeitsvertrag, Arbeits- und Verdienstbescheinigung, mindestens 3 Lohn-/Gehaltsabrechnungen)
- Wohnungsnachweis und Mietvertrag,
- Nachweis über Beiträge, die über einen Zeitraum von 27 oder 21 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Rentenversicherung eingezahlt wurden
- Nachweis über Sprachkenntnisse (Niveau A1 oder B1)
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen gegebenenfalls weitere Anforderungen erfüllt werden. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Formular
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger
Die Kinder und Ehegatten deutscher Staatsangehöriger können eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Dies gilt auch für die Erziehungsberechtigten minderjähriger lediger deutscher Staatsangehöriger.
Voraussetzung
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind folgende weitere Voraussetzungen erforderlich:
- Sie haben seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
- Sie leben mit einem deutschen Staatsangehörigen in einer Familiengemeinschaft in der Bundesrepublik oder Sie und ein deutscher Staatsangehöriger leben in einer Versorgungs- und Fürsorgegemeinschaft.
- Sie haben eine Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit*
- Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Rentenversicherung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt*
- Sie dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und verfügen über alle dafür erforderlichen Genehmigungen*
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1)
- Sie können eine angemessene Unterkunft für sich und Ihre Familienmitglieder bereitstellen
*Bei Ehegatten in ehelicher Gemeinschaft genügt es, wenn die Voraussetzungen von einem Ehegatten erfüllt werden.
Unterlagen
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger nationaler Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- 1 biometrisches Passfoto
- Erklärung zum Ehe-/Lebenspartnerschaftsverhältnis oder zur Betreuungs- und Versorgungsgemeinschaft (ggf. Nachweis über die Einbindung in eine Betreuungs- und Versorgungsgemeinschaft)
- Erklärung zu Vorstrafen / Sozialleistungen
- Nachweise, die Sie selbst erbringen können (Arbeitsvertrag, Arbeits- und Verdienstbescheinigung, mindestens die letzten 3 Lohn-/Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über Ihren Wohnort und einen Mietvertrag
- Ggf. Nachweise über die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderliche Erlaubnis (zum Beisoiel Rechtsanwälte, Notare etc.)
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen gegebenenfalls weitere Anforderungen erfüllt werden. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Formular
Niederlassungserlaubnis für Kinder über 16 Jahren
Kindern, die eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen haben, kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Voraussetzung
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind folgende weitere Voraussetzungen erforderlich:
- Sie sind zwischen 16 und 18 Jahre alt.
- Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
- Im Volljährigkeitsalter: Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1), können sich selbst versorgen oder befinden sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten Bildungs- oder Berufsabschluss führt.
- Es gibt keinen Grund, Sie aufgrund Ihres persönlichen Verhaltens abzuschieben.
- Sie sind in den letzten drei Jahren nicht zu einer Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten oder zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagen Verdienst verurteilt worden.
- Sie erhalten keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (Ausnahme: bei Besuch einer Ausbildung mit anerkanntem schulischen oder beruflichen Abschluss).
Unterlagen
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger nationaler Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Anmeldeformular
- 1 biometrisches Passfoto PDF-Datei 1,38 MB PDF-Datei 1,38 MB
- Erklärung zu Vorstrafen / Sozialleistungen
- Nachweise, die Sie selbst erbringen können, zum Beispiel Wohnort- und Mietvertrag oder Ausbildungs-/Schulnachweis
- Gegebenenfalls Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (durch Schulabschlusszeugnis)
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen gegebenenfalls weitere Anforderungen erfüllt werden. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Formular
Niederlassungserlaubnis für Selbständige
Voraussetzung
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind folgende weitere Voraussetzungen erforderlich:
- Sie haben seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
- die gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit lässt insbesondere auf Grund ihres Erfolgs und ihrer Dauer eine weitere nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten
- Sie haben 3 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Rentenversicherung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Für Personen über 45 Jahre: Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge.
- Sie dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und verfügen über alle dafür erforderlichen Erlaubnisse (zum Beispiel Gaststättenerlaubnis und Abgabe von alkoholischen Getränken und Speisen, Eintragung in die Handwerksrolle).
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik.
- Sie können eine angemessene Unterkunft für sich und Ihre Familienmitglieder bereitstellen.
Unterlagen
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger nationaler Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Anmeldeformular
- 1 biometrisches Passfoto
- Erklärung zu Vorstrafen / Sozialleistungen
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Zertifikat eines Integrationskurses)
- Nachweise, die Sie selbst erbringen können (letzter Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, aktuelle Bestätigung Ihres Steuerberaters über Ihr Nettoeinkommen der letzten sechs Monate)
- Nachweis über Ihren Wohnort und einen Mietvertrag
- Nachweis der über einen Zeitraum von 60 Monaten geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen Rentenversicherung
- Gegebenenfalls Nachweise über die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderliche Erlaubnis (zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare und dergleichen)
- Für Personen über 45 Jahre: Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen gegebenenfalls weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Die abschließende Bearbeitung Ihrer Bewerbung erfolgt nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Hinweis: Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn:
- Der Ausländer das Land aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlässt.
- Der Ausländer das Land verlässt und nicht innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb der von der Ausländerbehörde festgelegten Frist zurückkehrt.
Ausnahmen hiervon sind möglich. Bitte wenden Sie sich daher in konkreten Einzelfällen immer rechtzeitig an Ihre Ausländerbehörde.
Formular
Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen/ mit deutschem Berufsabschluss
Absolventen deutscher Hochschulen (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder gleichgestellte Einrichtungen) oder Absolventen mit deutschem berufsqualifizierendem Abschluss können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Voraussetzung
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind folgende weitere Voraussetzungen erforderlich:
- Sie besitzen seit zwei Jahren einen der folgenden Aufenthaltstiteln
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Sie dürfen einer qualifizierten Erwerbstätigkeit nachgehen und verfügen über alle dafür erforderlichen Genehmigungen.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1) sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Rentenversicherung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
Unterlagen
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihrer Bewerbung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger nationaler Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Anmeldeformular
- 1 biometrisches Passfoto
- Erklärung zu Vorstrafen / Sozialleistungen
- Nachweise, die Sie selbst erbringen können (Arbeitsvertrag, Arbeits- und Verdienstbescheinigung, mindestens Ihre letzten 3 Lohn-/Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über eine entsprechende Tätigkeit
- Nachweis über Ihren Wohnort und einen Mietvertrag
- Nachweis der über einen Zeitraum von 24 Monaten geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen Rentenversicherung
- Gegebenenfalls Nachweise über die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderliche Erlaubnis (etwa Rechtsanwälte, Notare und dergleichen)
- Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule oder Ihrer Berufsausbildung
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen gegebenenfalls weitere Anforderungen erfüllt werden. Die abschließende Bearbeitung Ihrer Bewerbung erfolgt nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Formular
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
70173 Stuttgart