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Ankommen

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet. Damit können Sie in Deutschland arbeiten. In der Regel müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen will, muss selbstständig für seinen Lebensunterhalt und seine Familienangehörigen sorgen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und darf nicht vorbestraft sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Niederlassungserlaubnis mit kürzerer Befristung erteilt werden, beispielsweise für hochqualifizierte Zuwanderer, Inhaber einer Blauen Karte oder Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen.

Niederlassungserlaubnis (allgemein)

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger

Die Kinder und Ehegatten deutscher Staatsangehöriger können eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Dies gilt auch für die Erziehungsberechtigten minderjähriger lediger deutscher Staatsangehöriger.

Niederlassungserlaubnis für Kinder über 16 Jahren

Kindern, die eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen haben, kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Niederlassungserlaubnis für Selbständige

Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen/ mit deutschem Berufsabschluss

Absolventen deutscher Hochschulen (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder gleichgestellte Einrichtungen) oder Absolventen mit deutschem berufsqualifizierendem Abschluss können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

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