Ein Visum ist eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Einreise in die Bundesrepublik und für die erste Zeit des Aufenthalts. Die Gültigkeit eines Visums ist daher grundsätzlich begrenzt.
Stand:
Visum nach Deutschland
Ein Visum wird von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) für kurz‐ oder längerfristige Aufenthalte vor der Einreise in die Bundesrepublik ausgestellt. Bei Kurzaufenthalten kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen‐Landes ausgestellt werden.
Nationales Visum
Sind Sie Staatsangehöriger eines Staates, aus dem Sie nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen können? Dann müssen Sie dieses zunächst bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten) unter Angabe des beabsichtigten Aufenthaltszwecks beantragen.
Ein nationales Visum ist erforderlich, wenn
Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten und wenn
Sie sich zu einem im deutschen Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszweck in Deutschland aufhalten wollen
Hinweis: Für Aufenthalte unter drei Monaten benötigen Sie ein Schengen-Visum.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen längeren Aufenthalt visumfrei in die Bundesrepublik einreisen und müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Hinweis: Erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Unterlagen
Reisepass oder Reisepassersatz
Nachweis über die oben genannten Bedingungen (z.B. Verpflichtungserklärung eines Dritten, die bestätigt, dass Sie für sich selbst sorgen können)
Nachweis, dass die besonderen Voraussetzungen für den angestrebten Aufenthaltstitel vorliegen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Monate. Insbesondere während der Hochsaison kann es zu Verzögerungen kommen.
Rechtsgrundlagen
§§ 5 Abs. 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Schengener Grenzkodex
EU-Visumregelung
Visa-Code
Schengen-Visa
Das europäische Recht regelt die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet.
Flughafentransitvisum oder Schengen-Visum
Flughafentransitvisum (Kategorie „A“) oder Schengen-Visum (Kategorie „C“)
Transit auf der Straße oder auf dem Luftweg durch den Schengen-Raum in ein Drittland (das kein Schengen-Land ist).
Schengen-Visum der Kategorie „C“
berechtigt zu einem Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Einreise in:
Hinweis: Mit einem Visum der Kategorie „C“ dürfen Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben. Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen Sie ein nationales Visum.
Ihre Identität festgestellt wurde und Sie die Passpflicht erfüllen
Sie sich selbst versorgen können
es keinen Grund gibt, Sie abzuschieben
noch kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis besteht
Ihr Aufenthalt gefährdet ist oder nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland stört
Hinweis: Die Erteilung eines Visums kommt nicht in Frage, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder rückgeführt wurden. Unrichtige oder unvollständige Angaben im Visumverfahren führen in der Regel zur Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise. Dies kann auch zu einer Abschiebung führen.
Unterlagen
Reisepass oder Reisepassersatz
Nachweis über die oben genannten Voraussetzungen (z. B. Verpflichtungserklärung eines Dritten, die bestätigt, dass Sie für sich selbst sorgen können)
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Werktagen. Insbesondere während der Hochsaison kann es zu Verzögerungen kommen.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.