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Zoll

Grundsätzlich müssen Sie für die Einfuhr Ihres privaten Hausrats keinen Zoll bezahlen. Gegenstände und auch private Kraftfahrzeuge, die Sie bei Ihrem Umzug nach Stuttgart zollfrei einführen können, nennt man zollrechtlich „Übersiedlungsgut“.

Der deutsche Zoll handhabt und bearbeitet etwa nach Deutschland eingeführte Güter, Waren und Besitztümer.
Hinweis: Das Übersiedlungsgut bleibt für zwölf Monate unter zollamtlicher Überwachung. Das bedeutet: Sie dürfen die Güter innerhalb dieses Zeitraums keiner anderen Person überlassen, verleihen, verpfänden, vermieten, verkaufen oder verschenken. Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, entfällt die Zollbefreiung und die Zollabgaben werden nacherhoben.

Voraussetzungen und Regeln

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Zoll
  • Stadt Stuttgart/Martin Lorenz
  • Stadt Stuttgart/Martin Lorenz
  • Max Kovalenko