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Welcome Center Stuttgart

Arbeiten & Studieren

Arbeitserlaubnis

Wenn Sie aus einem EU-Land kommen, können Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen oder sich selbstständig machen. Menschen aus Drittstaaten können in Deutschland arbeiten, wenn es ihr Aufenthaltstitel zulässt. Entsprechende Genehmigungen können bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Auch bei Fragen bezüglich einer Arbeitserlaubnis können die Mitarbeiter*innen des Welcome Centers helfen und wissen, welche Stelle der Stadtverwaltung zuständig ist.

Bemerkungen im Aufenthaltstitel

In jedem Aufenthaltstitel gibt es Bemerkungen zur Arbeitserlaubnis. Es können unter anderem folgende Bemerkungen genannt sein:

  • Erwerbstätigkeit gestattet: Sie dürfen bei einem Arbeitgeber tätig sein und/oder sich selbständig machen.
  • Beschäftigung gestattet, selbständige Tätigkeit nicht gestattet: 
    Sie dürfen bei einem Arbeitgeber tätig sein, sich aber nicht selbständig machen.
  • Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet: 
    Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, beantragen Sie bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis. Erst wenn Sie diese haben, dürfen Sie mit der Arbeit beginnen.
Amt für öffentliche Ordnung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Symbolbild Organisations-Kontakt

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Bildnachweise

  • Stadt Stuttgart/Martin Lorenz
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