Bemerkungen im Aufenthaltstitel
In jedem Aufenthaltstitel gibt es Bemerkungen zur Arbeitserlaubnis. Es können unter anderem folgende Bemerkungen genannt sein:
- Erwerbstätigkeit gestattet: Sie dürfen bei einem Arbeitgeber tätig sein und/oder sich selbständig machen.
- Beschäftigung gestattet, selbständige Tätigkeit nicht gestattet:
Sie dürfen bei einem Arbeitgeber tätig sein, sich aber nicht selbständig machen. - Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet:
Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, beantragen Sie bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis. Erst wenn Sie diese haben, dürfen Sie mit der Arbeit beginnen.
Amt für öffentliche Ordnung