Wenn Sie angestellt sind, erhalten Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber den Nettobetrag Ihres Einkommens auf Ihr Konto überwiesen. Ihr Arbeitgeber hat dann bereits die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung von Ihrem Gehalt abgezogen und direkt bezahlt.
Außerdem sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die mögliche Kirchensteuer schon an das Finanzamt gegangen. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie Ihre Einkünfte selbst versteuern.