Sozialmietwohnungen
Bund, Land und die Landeshauptstadt Stuttgart fördern seit Jahrzehnten den Bau von Sozialwohnungen. Als Gegenleistung sind die Bauherren die Verpflichtung eingegangen, bestimmte Belegungs- und Mietpreisbindungen zu beachten.
Günstige Mietwohnung mit gewissen Voraussetzungen
Der Verfügungsberechtigte (in der Regel der Eigentümer) darf eine Sozialwohnung einem Wohnungssuchenden zum Gebrauch nur überlassen, wenn dieser ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist, die Wohnung die angemessene Wohnungsgröße nicht übersteigt und kein Vorbehalt für bestimmte Personengruppen besteht.