Zoll
Grundsätzlich müssen Sie für die Einfuhr Ihres privaten Hausrats keinen Zoll bezahlen. Die Gegenstände (auch private Kraftfahrzeuge), die Sie bei einem Umzug nach Stuttgart zollfrei einführen können, nennt man zollrechtlich Übersiedlungsgut. Damit die Gegenstände als Übersiedlungsgut gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.Allerdings bleibt das Übersiedlungsgut für zwölf Monate unter zollamtlicher Überwachung. Das bedeutet, dass Sie die Güter innerhalb dieses Zeitraums keiner anderen Person überlassen dürfen (verleihen, verpfänden, vermieten, verkaufen oder verschenken). Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, entfällt die Zollbefreiung und die Zollabgaben werden nacherhoben.