Staatsangehörige aus Drittstaaten
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten brauchen grundsätzlich ein Visum für den beabsichtigten Aufenthaltszweck.Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen (je Zeitraum von 180 Tagen) benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.
Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nach der Einreise ist in der Regel nicht möglich.
Wer stellt das Visum aus?
Besuchsvisa werden von den Botschaften und Konsulaten der Schengenstaaten ausgestellt; sogenannte Schengenvisa.Die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland stellen Schengenvisa zum Besuchsaufenthalt sowie nationale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt aus.
Tipp: Die Adressen der Auslandsvertretungen finden Sie auf dieser
interaktiven Weltkarte.
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