Aufenthalt
Staatsangehörige aus EU-/EWR-Staaten
Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der EU, Norwegen, Island, oder Liechtenstein kommen, dann brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel. Sie können anfangen zu arbeiten und benötigen dafür keine Arbeitserlaubnis.Ihr Aufenthaltsrecht weisen Sie über Ihren Pass und Ihre Meldebescheinigung nach.
Weitere Informationen der Stadt Stuttgart