Wenn Sie aus dem Ausland nach Stuttgart ziehen
Nach Ihrer
Anmeldung in Stuttgart können Sie noch 6 Monate mit Ihrem ausländischen
Führerschein fahren. Im Anschluss brauchen Sie eine
inländische Fahrerlaubnis. Gegebenenfalls müssen dafür noch Prüfungen abgelegt oder bestimmte Nachweise erbracht werden. Die
Führerscheinstelle informiert Sie gerne zu weiteren Fragen.
Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) benötigen keine inländische Fahrberechtigung, auch wenn sie in Deutschland wohnen. Ein Umtausch ist aber aus unterschiedlichen Gründen zu empfehlen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich einen europäischen Führerschein ausstellen zu lassen. Wenden Sie sich auch hierfür an die
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle oder informieren Sie sich auf der Seite der
Europäischen Kommission zu diesem Thema.
Wenn Sie planen, länger als sechs Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie Ihr
Auto schnellstmöglich bei der
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle anmelden. Beachten Sie auch die jeweiligen
Zollvorschriften für Ihr Privat-Fahrzeug, das Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland bringen.