Finanzielle Hilfen
Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und in Deutschland wohnen.Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nun nach der Geburt wegfällt. Es beträgt rund zwei Drittel des bisherigen Einkommens - mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro.
Auch wenn Sie vor der Geburt keine Arbeitsstelle hatten, können Sie Elterngeld erhalten.
Wenn sich Mutter und Vater die Elternzeit teilen, bekommen Sie zusammen maximal 14 Monate lang Elterngeld. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen.
Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland arbeiten oder wohnen.
Für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten gilt: Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis können Elterngeld erhalten. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat nur dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Familien, Frauen, Senioren und Jugend