Ausländische Abschlüsse
Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt und möchten wissen, ob Sie ihn in Deutschland ausüben können? Dafür gibt es das Anerkennungsgesetz. Es stellt sicher, dass die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird.
In den nicht reglementierten Berufen können Sie ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation direkt arbeiten, wenn Sie eine Stelle gefunden haben. Die Anerkennungsverfahren helfen Ihnen aber - selbst für den Fall, dass Ihre Qualifikation nicht anerkannt wird; denn sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation für deutsche Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber verständlicher machen.
Für die reglementierten Berufe brauchen Sie allerdings eine Anerkennung Ihrer ausländischen Ausbildung und Abschlüsse. Dabei handelt es sich vor allem um Berufe im Gesundheitsbereich (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. -Pfleger), sowie im sozialen oder pädagogischen Bereich.