Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie können die Aufenthaltserlaubnis aus folgenden Gründen beantragen:- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- Humanitäre, völkerrechtliche oder politische Gründe
- Familiäre Gründe
Sie dürfen in Deutschland nur dann arbeiten, wenn dies in Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich vermerkt ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Sie an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Sie erhalten einen elektronischen Aufenthaltstitel, bzw. ein Etikett.
Weitere Informationen der Stadt Stuttgart