Blaue Karte EU
Wenn Sie einen deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss haben, können Sie die Blaue Karte EU beantragen: Sie erhalten einen auf maximal vier Jahre befristeten Aufenthaltstitel. Ausländische Hochschulabschlüsse müssen anerkannt werden.Weitere Voraussetzungen:
- Vorlage eines Arbeitsvertrages oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots entsprechend Ihrer Qualifikation.
- Nachweis eines jährlichen Gehalts in Höhe von mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für das Jahr 2021 beträgt das Mindestbruttoeinkommen pro Jahr 56.800 Euro.
- Ausnahme: bei Erteilung einer Blauen Karte EU, z.B. an Naturwissenschaftler/-innen, Mathematiker/-innen und Ingenieure sowie an Ärzte bzw. Ärztinnen und IT-Fachkräfte wird eine niedrigere Gehaltsgrenze zu Grunde gelegt. Die Höhe des Gehalts beträgt mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für das Jahr 2021 beträgt diese Grenze 44.304 Euro.
Weitere Informationen der Stadt Stuttgart
Wenn Sie als Inhaberin bzw. Inhaber einer Blauen Karte EU eine qualifizierte Beschäftigung über 33 Monate ausgeübt haben und über einfache Deutschkenntnisse (A1) verfügen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.