Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein spezieller Aufenthaltstitel für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss.Ausländische Hochschulabschlüsse müssen anerkannt werden.
Weitere Voraussetzungen:
- Vorlage eines Arbeitsvertrages oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots entsprechend Ihrer Qualifikation.
- Nachweis eines jährlichen Gehalts in Höhe von mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für das Jahr 2022 beträgt das Mindestbruttoeinkommen pro Jahr 56.400 Euro.
- Ausnahme: bei Erteilung einer Blauen Karte EU, z.B. an Naturwissenschaftler/-innen, Mathematiker/-innen und Ingenieure sowie an Ärzte bzw. Ärztinnen (ausgenommen Zahnmedizin) und IT-Fachkräfte wird eine niedrigere Gehaltsgrenze zu Grunde gelegt. Die Höhe des Gehalts beträgt mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für das Jahr 2022 beträgt diese Grenze 43.992 Euro.
Weitere Informationen der Stadt Stuttgart
Anabin- Informationsportal für ausländische Bildungssbschlüsse
Wenn Sie als Inhaberin bzw. Inhaber einer Blauen Karte EU eine qualifizierte Beschäftigung über 33 Monate ausgeübt haben und über einfache Deutschkenntnisse (A1) verfügen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.