Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthalt.Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen. So muss unter anderem der eigene Lebensunterhalt und der der Familienangehörigen eigenständig gesichert sein, ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein und es dürfen keine Vorstrafen vorliegen.
Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch früher erteilt werden, etwa für hochqualifizierte Zugewanderte.
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