Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthalt.Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man unter anderem
- seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- den eigene Lebensunterhalt und der der Familienangehörigen eigenständig sichern,
- ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (B1),
- 60 Monate Rentenbeiträge geleistet haben,
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen (z.B. durch den Test "Leben in Deutschland"),
- und es dürfen keine Vorstrafen vorliegen
Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch früher erteilt werden, etwa für hochqualifizierte Zugewanderte.
Weitere Informationen und Formulare der Stadt Stuttgart