Checkliste
Bin ich noch krankenversichert nach dem Studium?
Bitte nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um zu klären, wie es mit Ihrer Mitgliedschaft weitergeht.
a) Gesetzlich versicherte Studierende
Sie können sich freiwillig weiterversichern. Der Beitrag der freiwilligen Versicherung wird grundsätzlich aus den tatsächlichen Einnahmen berechnet. Bei Einnahmen bis zu 922 Euro brutto beträgt der monatliche Mindestbeitrag circa 180 Euro (Alter über 23 Jahre ohne Kinder). Wenn Sie in dieser Zeit über 450 Euro verdienen und länger als zwei Monate beschäftigt sind, kann die Krankenversicherung eventuell von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Während der Arbeitssuche ist es unter Umständen auch möglich, dass nichterwerbstätige EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger im Heimatland - etwa über die Eltern - versichert sind.
b) Privatversicherte Studierende
Privatversicherte Studierende haben sich von der Krankenversicherungspflicht befreit oder sind ausländische Studierende, die erst nach ihrem 30. Lebensjahr mit dem Studium begonnen haben. Die Weiterversicherung müssen Sie direkt mit der Privatversicherung klären. Eine gesetzliche Versicherung ist erst dann möglich, wenn Sie nach dem Studium eine Arbeit aufnehmen. Der Verdienst muss dann mindestens 451 Euro pro Monat sein. Die Beiträge werden vom Gehalt berechnet.