Schule und das Schulsystem sind in jedem Land unterschiedlich. In Stuttgart haben wir ein breites Angebot an Schulen. Damit Sie sich besser zurechtfinden, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Schulpflicht
Kinder in Deutschland sind ab dem sechsten Lebensjahr schulpflichtig. Wenn Ihr Kind sechs Jahre alt wird, erhalten Sie automatisch eine Einladung zur Anmeldung an der nächstgelegenen Grundschule. Neu zugezogene Eltern, deren Kind das sechste Lebensjahr vollendet hat, müssen ihr Kind selbstständig bei der nächstgelegenen Schule ihres Bezirks anmelden.
Nach Abschluss der vierjährigen Grundschule entscheiden Sie als Eltern, welche weiterführende Schule es besuchen wird: Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium. Klassenlehrer und Schulleiter beraten und unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Schulform für Ihr Kind.
Andere Länder, andere Schulregeln. Von den verschiedenen Schulangeboten bis zu den Ferien – beim Thema Schule gibt es für Eltern einiges zu beachten. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte des deutschen Schulsystems zusammengefasst, damit Ihr Kind schnell Anschluss findet.
Ab wann muss mein Kind in die Schule?
Wenn Ihr Kind sechs Jahre alt wird, muss es in die Schule. In Deutschland hat jedes Kind ein Recht darauf, eine Schule zu besuchen. Dieses Recht ist gleichzeitig auch eine Pflicht, die sogenannte Schulpflicht. Kinder sind gesetzlich dazu verpflichtet, in die Schule zu gehen.
Welche Schulen gibt es?
Kinder besuchen von der 1. bis zur 4. Klasse die Grundschule (etwa 6. bis 10. Lebensjahr). Danach wechseln sie an eine weiterführende Schule: Werkrealschule, Realschule, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule.
Mein Kind spricht kein Deutsch. Kann es trotzdem in die Schule gehen?
Ja, Ihr Kind besucht dann eine Vorbereitungsklasse, in der es mit anderen Kindern die deutsche Sprache lernt. Vorbereitungsklassen gibt es an Grundschulen und an weiterführenden Schulen. Informieren Sie sich bei der Schule in Ihrem Stadtteil oder beim Staatlichen Schulamt Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab).
Wann und wo muss ich mein Kind für die Schule anmelden?
Sobald Sie nach Stuttgart gezogen sind, melden Sie Ihr Kind im Sekretariat an einer Schule in Ihrem Stadtteil an. Nehmen Sie Ihr Kind mit, wenn Sie es anmelden. Bringen Sie auch ein Ausweisdokument für Ihr Kind mit.
Was ist eine Erstuntersuchung?
Bevor Ihr Kind in die 1. Klasse kommt, muss es im Gesundheitsamt untersucht werden. Das ist wichtig, damit mögliche gesundheitliche Einschränkungen früh erkannt werden. Auch die Entwicklung Ihres Kindes und medizinische Fragen, die den Schulbesuch betreffen, können hier besprochen werden.
In welche Schule geht mein Kind, wenn es zwischen 6 und 10 Jahre alt ist?
Ihr Kind muss in eine Grundschule in der Nähe Ihrer Wohnung gehen. Um die richtige Grundschule für Ihr Kind zu finden, fragen Sie die Erzieherinnen im Kindergarten. Oder Sie informieren sich direkt bei der Schule in Ihrem Stadtteil. Eine Übersicht über die Schulen in allen Stuttgarter Stadtbezirken finden Sie im städtischen Schulfinder.
In welche Schule geht mein Kind, wenn es älter als 10 Jahre alt ist?
Ihr Kind muss eine weiterführende Schule besuchen. Melden Sie Ihr Kind bei einer weiterführenden Schule an. Informationen über weiterführende Schulen in Stuttgart finden Sie im städtischen Schulfinder.
Was wird von mir als Elternteil erwartet?
Eltern und Schule tragen gemeinsam Verantwortung für die Erziehung und Bildung des Kindes. Deshalb lädt Sie die Schule regelmäßig zu Elterngesprächen mit der Lehrkraft ein. Auch zu Elternabenden werden Sie gemeinsam mit allen anderen Eltern einer Klasse eingeladen.
Wie lange dauert ein Schulalltag?
Die Dauer des Schultags hängt vom Alter Ihres Kindes und von der Schulart ab. In der Grundschule findet die Schule normalerweise am Vormittag statt. Es gibt aber auch Ganztagesschulen oder Betreuungsmöglichkeiten vor und nach dem Unterricht. Wenn Sie es wünschen, kann Ihr Kind zum Beispiel am Nachmittag an der Schule bleiben. Meistens bekommt Ihr Kind dann dort auch Essen. Fragen Sie dazu in der Schule nach.
Was ist eine Ganztagesschule?
An Ganztagesschulen gibt es neben dem Unterricht weitere Angebote für die Kinder. Ganztagesschulen in Stuttgart sind kostenfrei (bis auf das Mittagessen). Der Schultag geht in der Regel von 8 bis 15 oder 16 Uhr. Zum Angebot der Ganztagesschule müssen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für ein ganzes Schuljahr. Mehr Informationen finden Sie im städtischen Schulfinder.
Welche Betreuung gibt es?
Die Stuttgarter Grundschulen bieten verschiedene Arten von Betreuung. Auch vor Unterrichtsbeginn ab 7 Uhr und nach Unterrichtsende bis 17 Uhr bieten die meisten Schulen eine Betreuung an. Dafür müssen Sie Ihr Kind verbindlich für ein ganzes Schuljahr anmelden und bezahlen. Informieren Sie sich frühzeitig an der jeweiligen Schule. Bei Fragen können Sie sich an das Schulverwaltungsamt wenden.
Wann ist schulfrei?
In den Schulferien haben die Kinder keinen Schulunterricht. Die Schulferien sind in Stuttgart bereits frühzeitig festgelegt. Während der Schulferien kann Ihr Kind an einem Ferienprogramm teilnehmen. Diese Angebote in den Ferien finden an der Schule oder an einem anderen Ort statt. Sie müssen Ihr Kind hierfür extra anmelden und für die Teilnahme bezahlen. Weitere Informationen zu den Angeboten und den Kosten erhalten Sie an der Schule Ihres Kindes oder bei der Stadt.
Hat ihr Kind eine Behinderung oder ist chronisch krank?
Für Kinder mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit gibt es verschiedene Möglichkeiten: Ihr Kind kann die Grundschule oder eine weiterführende Schule besuchen und dort verschiedene Formen der Unterstützung erhalten. Oder Ihr Kind besucht eine Schule, die auf eine Förderung spezialisiert ist. Diese Schulen heißen Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Lassen Sie sich darüber an der Schule Ihres Kindes oder beim Staatlichen Schulamt beraten.
Was kostet die Schule?
Der Schulbesuch ist in Deutschland kostenlos, außer an Privatschulen. Für zusätzliche Betreuung und Mittagessen muss bezahlt werden. In Stuttgart bekommen viele Familien die FamilienCard und die Bonuscard. Mittagessen und Betreuung sind dann günstiger.
Wie gehts es nach der Grundschule weiter?
Nach der 4. Klasse wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule. Zu den weiterführenden Schulen gehören:
die Werkrealschule
die Realschule
das Gymnasium
die Gemeinschaftsschule
Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler (bis Klasse 7) gibt es auch an einigen weiterführenden Schulen Ganztagesangebote. Bitte fragen Sie dazu direkt an der jeweiligen Schule nach oder wenden Sie sich an das Schulverwaltungsamt.
Welche dieser Schulen ist für mein Kind die richtige?
In der 4. Klasse der Grundschule erhalten Sie von der Schule eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch, die sogenannte Grundschulempfehlung. Sie als Eltern entscheiden welche Schulart Ihr Kind besuchen soll: Werkrealschule, Realschule, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule. Bei Veranstaltungen in Grundschulen oder in den weiterführenden Schulen können Sie sich informieren.
Und wenn sich mein Kind anders entwickelt?
Welche Wahl Sie auch treffen: Die Entscheidung muss nicht endgültig sein. Ein Wechsel der Schularten ist möglich. Auch nach dem Besuch einer Schulart oder dem vorzeitigen Ende stehen Ihrem Kind verschiedene Wege offen, um Abschlüsse nachzuholen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.bildungsnavi-bw.de/schulsystem (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.