Um nach Deutschland einzureisen und sich hier aufzuhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Je nach Herkunftsland gelten dafür unterschiedliche Regelungen.
Passkontrolle: Die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland ist an Voraussetzungen gebunden. (Symbolbild)
Staatsangehörige aus EU-/EWR-Staaten
Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der EU, Norwegen, Island, oder Liechtenstein kommen, dann brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel. Sie können anfangen zu arbeiten und benötigen dafür keine Arbeitserlaubnis.
Staatsangehörige der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Für die Einreise brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Nach der Einreise melden Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Bürgerbüro an.
Auf Antrag kann Ihnen bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Dies ist jedoch nicht erforderlich.
Wenn Sie keine Staatsangehörige oder kein Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU) oder Island, Norwegen, Liechtenstein sind, brauchen Sie für den Aufenthalt in Deutschland einen sogenannten "Aufenthaltstitel".
Es gibt folgende Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis
Blaue Karte EU
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufhalt EU
Visum
Der Aufenthaltstitel regelt auch, ob und welcher Erwerbstätigkeit Sie in Deutschland nachgehen dürfen.
Das hört sich kompliziert an, doch das Team des Welcome Centers hilft Ihnen gerne dabei, den für Sie passenden Aufenthaltstitel zu beantragen.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.