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Vorübergehender Aufenthalt mit einem Visum

Ein Visum ist eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Einreise in die Bundesrepublik und für die erste Zeit des Aufenthalts. Die Gültigkeit eines Visums ist daher grundsätzlich begrenzt.

Ein Visum wird von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) für kurz- oder längerfristige Aufenthalte vor der Einreise in die Bundesrepublik ausgestellt. Bei Kurzaufenthalten kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Landes ausgestellt werden.

Hinweis: Wer versucht ohne Visum einzureisen, wird an der Grenze abgewiesen. Wer entgegen den Visabestimmungen einreist oder falsche Angaben macht, erhält grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis. Wer als Ausländer illegal einreist, wird aus der Bundesrepublik grundsätzlich in das Herkunftsland zurückgeschickt.

Visum nach Deutschland

Ein Visum wird von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) für kurz‐ oder längerfristige Aufenthalte vor der Einreise in die Bundesrepublik ausgestellt. Bei Kurzaufenthalten kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen‐Landes ausgestellt werden.

Schengen-Visa

Das europäische Recht regelt die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet.

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