Bin ich noch krankenversichert nach dem Studium?
Bitte nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um zu klären, wie es mit Ihrer Mitgliedschaft weitergeht.
a) Gesetzlich versicherte Studierende
Sie können sich freiwillig weiterversichern. Der Beitrag der freiwilligen Versicherung wird grundsätzlich aus den tatsächlichen Einnahmen berechnet. Bei Einnahmen bis zu 1096,67 Euro brutto beträgt der monatliche Mindestbeitrag circa 201 Euro. Wenn Sie in dieser Zeit über 450 Euro verdienen und länger als zwei Monate beschäftigt sind, kann die Krankenversicherung eventuell von Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Während der Arbeitssuche ist es unter Umständen auch möglich, dass nichterwerbstätige EU-Bürgerinnen beziehungsweise EU-Bürger im Heimatland - etwa über die Eltern - versichert sind.
b) Privatversicherte Studierende
Privatversicherte Studierende haben sich von der Krankenversicherungspflicht befreit oder sind ausländische Studierende, die erst nach ihrem 30. Lebensjahr mit dem Studium begonnen haben. Die Weiterversicherung müssen Sie direkt mit der Privatversicherung klären. Eine gesetzliche Versicherung ist erst dann möglich, wenn Sie nach dem Studium eine Arbeit aufnehmen. Der Verdienst muss dann mindestens 451 Euro pro Monat sein. Die Beiträge werden vom Gehalt berechnet.
Was muss ich bei der Aufenthaltserlaubnis beachten?
Als Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger können Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für die Dauer von 18 Monaten beantragen. Nach diesen 18 Monaten müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, der Ihrem Abschluss beziehungsweise Ihrer Qualifikation entspricht.
Hinweis: Die 18-monatige Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Bestehens der letzten Prüfung.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde per E-Mail.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit:
- Reisepass
- Nachweis Krankenversicherung
- Nachweis über die Sicherung Ihres Unterhaltes
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums
Mit einer Erlaubnis zur Arbeitsplatzsuche dürfen Sie uneingeschränkt jede Erwerbstätigkeit ausüben: auch Praktika und Trainee-Stellen. Während dieser 18 Monate können Sie auch selbstständig oder freiberuflich arbeiten. Zu beachten ist hierbei, dass die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten. Studierende aus EU-Staaten können ohne Absprache mit der Ausländerbehörde jeder Beschäftigung nachgehen.
Weitere Informationen:
Wie läuft die Jobsuche und die Bewerbung?
Wenn Sie Fragen zum Thema Bewerbung, Arbeitsplatzsuche oder Arbeitslosmeldung haben, dann wenden Sie sich an das Team "Akademische Berufe der Agentur für Arbeit Stuttgart". Hier werden Sie während und nach Ihrem Studium zu diesen Themen beraten.
In Stuttgart vereinbaren Sie hierfür einen Beratungstermin unter:
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Stuttgart
Team Akademische Berufe
Nordbahnhofstr 30-34
70191 Stuttgart
Tel: 0800 4 5555 00 (kostenlos)
E-Mail: stuttgart.172-Beratungarbeitsagenturde
Weitere Online-Dienstleistungen rund um die Themen Arbeit, Beruf, Bewerbung und Arbeitsmarkt finden sie unter
www.arbeitsagentur.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Ich möchte mich selbständig machen - wer kann mich beraten?
Wer sein eigenes Unternehmen aufbauen möchte, braucht neben innovativen Ideen, einem langen Atem und einer gesicherten Finanzierung vor allem Eines: Eine gute Beratung. Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab)und ihre Partner beraten angehende Firmengründer in allen Fragen der Existenzgründung.
Wo kann ich mein Deutsch für den Job verbessern?
Bei den meisten Unternehmen ist die Arbeitssprache Deutsch. Das bedeutet, dass gutes Deutsch in Wort und Schrift im Job vorausgesetzt wird. Nicht nur für Ihren Alltag und Ihr berufliches Leben sind Deutschkenntnisse wichtig, sondern auch, um am sozialen Leben teilzuhaben. Neben den vielfältigen Möglichkeiten, schon während des Studiums Deutsch zu lernen, gibt es auch die Möglichkeit, nach dem Studium berufsbezogene Deutschkurse zu besuchen.
Wo kann ich nach dem Studium wohnen?
Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, dürfen Sie auch nicht mehr im Studierendenwohnheim wohnen. Die maximale Wohndauer in den Studierendenwohnheimen beträgt 36 Monate. In begründeten Fällen kann eine Ausnahme von wenigen Monaten gemacht werden. Beispielsweise wenn Sie Ihre Abschlussarbeit noch zu Ende bringen müssen.
Wohnungen auf dem privaten Markt in Stuttgart zu finden, ist nicht einfach. Privatangebote für Zimmer finden Sie meistens an den Schwarzen Brettern in den Hochschulgebäuden sowie in den Studierendenwerken.
Kleinanzeigen für Wohngemeinschaften sowie private Einzelwohnungen und -zimmer finden Sie in den lokalen Zeitungen sowie im Internet auf Immobilienportalen. Unter Studierenden beliebt ist das Wohnen in einer Wohngemeinschaft, eine sogenannte WG. Hier teilen sich mehrere Studenten eine Wohnung, wobei jeder ein eigenes Zimmer besitzt.